Informationen
Zweck: | Begasungsmittel gegen Wühlmäuse |
Zulassung: | Polytanol ist vom BVL zugelassen. Zulassungs-Nr. 005278-00 Zulassungs-Ende: 31.08.2020 |
Zugelassen in: | Deutschland, Polen, Lettland, Luxemburg, Österreich, Tschechien, Ungarn, Schweiz, Kroatien |
Wirkstoff: | 18 % Calciumphosphid |
Kennzeichnung: | ![]()
Signalwort: Gefahr |
Anwendung: | Polytanol ist ein Granulat, das in die geöffneten Wühlmausgänge eingebracht wird. Durch die Bodenfeuchtigkeit entwickelt sich Phosphorwasserstoff, ein giftiges Gas, das sich in den Wühlmausgängen verteilt. |
Aufwandmenge: | 8 g je 8-10 Meter Ganglänge |
Abgabe: | Haus- und Kleingarten (HuK): 50 g Professionelle Anwender: 125 g, 250 g, 500 g und 1 kg Dose, 5 kg Eimer Private Endverbraucher ohne Sachkundenachweis (Begasungsschein) können lediglich die 50 g-Dosen erwerben. |
Nützliche Hilfsmittel: | Suchstab zum Auffinden der Wühlmausgänge (EUR 27,00) Handauslegegerät mit Dosiervorrichtung (EUR 259,00)Die Geräte können direkt bei uns bestellt werden. Preise verstehen sich zzgl. 19 % USt und Porto. |
Bezugsquellen: | Gartencenter, Baumärkte, Raiffeisenmärkte
Keine Direktbelieferung an private Endverbraucher!!! |
Polytanol P: | Hierbei handelt es sich um Pellets mit 25 % Calciumphosphid. |